Fels in der Brandung oder Kieselstein im Sturzbach?

Es ist ein offenes Geheimnis, dass unsere Nachbarstaaten mit einem leicht neidischen Blick auf unser Vorsorgesystem schauen. Drei Säulen sind es, die über die Grenzen hinweg für Bewunderung sorgen. Oder sorgten? Wie steht es wirklich um unsere Vorsorgewerke? Stehen sie immer noch, so typisch schweizerisch, für Sicherheit und Stabilität? Sind unsere Vorsorgesysteme fragiler als wir es bisher vermuteten?
Dieser Beitrag ist eine Momentaufnahme der Pensionskassen in der Schweiz und deren Herausforderungen im Rahmen der geopolitischen Spannungen rund um den Globus. Er soll unter anderem untersuchen, ob wir uns zu lange auf unseren Lorbeeren ausgeruht und es verpasst haben, rechtzeitig die Weichen zu stellen. Bevor wir uns konkret den Pensionskassen widmen, erscheint es mir wichtig, kurz die 1. Säule – die sogenannte staatliche Vorsorge – zu streifen.
«AHV 21», ein Stabilisierungsversuch
Am 25. September 2022 wurde die Reform «AHV 21» von den Schweizer Stimmbürgerinnen und -bürgern sowie von den Ständen angenommen. Das Resultat fiel aber mit 50,55% «Ja-Stimmen» mehr als nur knapp aus. Damit ist aber ein erster Grundstein für die – zumindest temporäre – Sicherung der AHV gelegt. Im Rahmen der voraussichtlich per 1. Januar 2024 in Kraft tretenden Reform wird die Finanzierung der AHV durch verschiedenste Massnahmen für die kommenden 10 Jahre gesichert, etwa durch die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65, die Flexibilisierung des Rentenalters und nicht zuletzt durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4%.
Es bedarf keiner seherischen Fähigkeiten, um bereits heute zu wissen, dass dieses Thema weiterhin für viel Gesprächsstoff sorgen wird. Die beschlossenen Massnahmen werden aus meiner Sicht kurzfristig für eine Entspannung sorgen, mehr nicht. Die demographische Entwicklung spielt dem Kapitalumlageverfahren (also dem eigentlichen Funktionsprinzip der AHV) nicht gerade in die Hände, das Verhältnis zwischen Aktiven und Rentnern ist und bleibt suboptimal. Würde die AHV alleine aus Lohnbeiträgen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden finanziert, bedürfte es einer AHV-pflichtigen Lohnsumme von rund CHF 340 000 für die Finanzierung einer maximalen Altersrente in der Höhe von CHF 29 400 (Stand 1. Januar 2023). Denken Sie an die Firma, die Sie leiten oder Sie beschäftigt – wie viele Arbeitnehmende benötigen Sie, bis die genannte Gesamtlohnsumme erreicht ist? In Anbetracht der Tatsache, dass die Lohnbeiträge rund 73% der AHV-Gelder ausmachen, werden wir in den kommenden Jahren wohl kaum um weitere Steuererhöhungen (in welcher Form auch immer) herumkommen, um diese 1. Säule nachhaltig zu stabilisieren.
«Welche Verzinsung hat mir meine Pensionskasse in den vergangenen Jahren gewährt? Wie steht sie im Vergleich zu anderen Anbietern da? Verfügt sie über eine gute Altersstruktur? Was bleibt am Schluss für mich?»
Pensionskassen im Stresstest
Nachdem die Pensionskassen zum Ende des fulminanten Börsenjahres 2021 bis zu 8% Verzinsung auf den Vorsorgekapitalien gewährten und – zumindest gewisse Anbieter – jegliches Augenmass für eine vernünftige Verzinsung zur langfristigen und nachhaltigen Sicherung der Vorsorgewerke vermissen liessen, trat im Frühjahr 2022 die grosse Ernüchterung ein.
Kaum war Corona einigermassen verdaut, überschlugen sich die Ereignisse. Geopolitische Spannungen, Lieferengpässe und der Einmarsch Russlands in die Ukraine führten zu einem signifikanten Einbruch an den Börsen, zu massiv verteuerten (Energie)-Preisen und zu steigender Inflation. Die Nationalbanken sahen sich als Währungshüter gezwungen, die während Jahren tunlichst vermiedenen Zinserhöhungen umzusetzen. Dies wiederum brachte insbesondere die Immobilienfonds ins Straucheln, verloren diese doch bis zu 25% ihres Werts.
Zudem wiesen viele Pensionskassen am Ende des 3. Quartals 2022 negative Performances von mehr als 10% aus. Diese Anlageverluste führten dazu, dass verschiedenste, auch namhafte Kassen per 30. September 2022 in einer Unterdeckung waren. Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass sie zum Berechnungszeitpunkt weniger Gelder hatten, als ihren Versicherten dannzumal zustanden. Erfreulicherweise wendete sich das Blatt ab Oktober 2022; wie langfristig und nachhaltig die nun positiven Monatsrenditen sind, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Zu gross ist die Verunsicherung an den Märkten.
Ich habe die Lage bewusst etwas provokativ dargestellt. Eine Unterdeckung ist per se nichts Dramatisches. So lange der Deckungsgrad mehr als 90% beträgt (die Vermögenswerte der Pensionskasse decken 90% der Versichertenguthaben), spricht man von einer geringen Unterdeckung, und die Pensionskassen müssen keine Massnahmen ergreifen. Fällt jedoch der Deckungsgrad auf unter 90%, nennt sich das eine erhebliche Unterdeckung und die Kasse ist gezwungen, «Sanierungsmassnahmen» zu ergreifen. In einem solchen Fall hat die Pensionskasse der zuständigen Aufsichtsbehörde einen Plan vorzulegen, wie sie binnen 5 – 7 Jahren zu einem Deckungsgrad von 100% zurückkehren will, respektive kann. Folgende Massnahmen können in solchen Fällen zur Anwendung gelangen:
- Minder- oder Nullverzinsung auf überobligatorischen Altersguthaben
- Unterschreitung des BVG-Mindestzinssatzes auf obligatorischen Altersguthaben
- A-fond-perdu-Beiträge des Arbeitgebers
- Sanierungsbeiträge von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden (zusätzliche Lohnbeiträge, die jedoch nicht dem Altersguthaben der Versicherten gutgeschrieben werden)
- Temporäres «Verbot» für den Vorbezug von Vorsorgegeldern für Wohneigentumsförderung
Zum Glück konnte bis dato auf die Einführung derartiger Massnahmen verzichtet werden. Bleibt zu hoffen, dass sich die Märkte in naher Zukunft weiter positiv entwickeln. Dennoch sollten sich nach den vergangenen Monaten auch die Pensionskassen wieder auf die alte Tugend «Spare in der Zeit, so hast Du in der Not» besinnen. Ausserdem dürfen sie auch in guten Börsenjahren nicht vergessen, dass sie es mit Vorsorge- und nicht mit Spielgeldern zu tun haben, die für die meisten von uns den massgebenden Teil unseres Altersdaseins sichern.
Ist Ihre Pensionskasse sicher?
Verständlich, wenn Ihre Gedanken während der Lektüre zu Ihrem eigenen Pensionskassenvermögen abschweifen: Ist dieser vermeintlich «sichere» Vermögensteil auch wirklich sicher angelegt? Welche Verzinsung hat mir meine Pensionskasse in den vergangenen Jahren gewährt? Wie steht sie im Vergleich zu anderen Anbietern da? Verfügt sie über eine gute Altersstruktur und einen geringen Rentneranteil, oder dient ein Grossteil der erzielten Rendite der «Quersubvention» der Altersrenten? Was bleibt am Schluss für mich? Fragen über Fragen, die ich Ihnen gerne detailliert erläutere. Es ist nie zu spät, die Pensionskassenlösung des eigenen Betriebes auf Herz und Nieren überprüfen zu lassen.
Abschliessend kann ich Sie beruhigen: Ich betrachte unser Vorsorgesystem noch immer als «Fels in der Brandung». Sicherlich gibt es zwischendurch kleinere Splitter, die vom Fels abbröckeln; dennoch stufe ich unsere Pensionskassen in der Gesamtbetrachtung als äusserst sicher ein. Damit dies jedoch auch in Zukunft so bleibt, werden wir nicht umhinkommen, die berufliche Vorsorge weiteren Reformen zu unterziehen. So oder so: Widmen Sie sich Ihrer Vorsorge, es lohnt sich!