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Unternehmen neu gedacht  

Modernisierung des Erbrechts

Das aktuelle Erbrecht bildet die gesellschaftliche Realität kaum noch ab. Eine Gesetzesrevision ist in Arbeit.

Das derzeit noch geltende Erbrecht wurde in den letzten 100 Jahren kaum verändert. Demgegenüber haben sich die Partnerschafts- und Familienform enorm gewandelt. Die heutigen erbrechtlichen Bestimmungen entsprechen nicht mehr den gesellschaftlichen Gegebenheiten. Dies war bzw. ist auch der Anreiz, das im Zivilgesetzbuch kodifizierte Erbrecht einer Revision zu unterziehen.

Primäres Ziel der Revision ist es, den Gestaltungsspielraum des Erblassers zu vergrössern, indem die Pflichtteile reduziert werden. Damit soll das Vermögen der gewünschten erbberechtigten Person zukommen (z. B. der Lebenspartnerin oder den Stiefkindern). Allerdings steht der Lebenspartnerin bzw. dem Lebenspartner kein Pflichtteil zu.

Ferner soll ein sogenannter «Unterstützungsanspruch» zugunsten der Lebenspartnerin resp. des Lebenspartners kodifiziert werden. Dadurch soll ihr bzw. ihm zulasten der Erbschaft ein beschränkter Betrag zur Deckung des Existenzminimums zustehen.

Ebenso ist beabsichtigt, die Unternehmensnachfolge zu erleichtern, indem ein gesamtes Unternehmen einer Erbin oder einem Erben zugewiesen werden kann.

Die Gesetzesänderungen werden voraussichtlich nicht vor 2021 in Kraft treten. Unabhängig davon ist eine regelmässige Überprüfung der eigenen getroffenen Regelungen im Todesfall zu empfehlen – insbesondere auch bei sich verändernden persönlichen Situationen wie Ehescheidung, Konkubinat etc. oder auch nach Inkrafttreten des revidierten Erbrechts. Gerne beraten wir Sie bei der Suche nach einer individuellen Lösung.

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